Jetzt auf Audi junge Gebrauchtwagen³ mit bis zu 7.500 Euro Umweltprämie² oder mit bis zu 6.750 Euro Wechselprämie¹ deutschlandweit umsteigen.

Audi Wechselprämie¹

Audi macht Dieselfahrern jetzt deutschlandweit bis zum 30.06.2019 mit der Wechselprämie¹ ein neues Angebot. Diese wird Ihnen bei Inzahlungnahme Ihres Diesel-Fahrzeuges - unabhängig vom Hersteller - mit den Abgasnormen Euro-4 und Euro-5, das vor oder im Monat Dezember 2018 zugelassen wurde, und dem gleichzeitigen Erwerb eines Audi jungen Gebrauchtwagens³ gezahlt. Die Prämienhöhe ist modellabhängig und beträgt bis zu 6.750,- € (brutto).

Modelle Gebrauchtwagen (Prämie in brutto)
A1 1.500 €**
Q2, Q3 2.250 €
A3, TT 3.000 €
A4, A5, Q5 5.625 €
A6, A7 6.000 €
A8, Q7, Q8 6.750 €
Audi e-tron /


**Die Wechselprämie im Bereich Gebrauchtwagen ist für alle Modelle der A1 Baureihe gültig.


Audi Umweltprämie²

Selten war der Wechsel auf einen Audi jungen Gebrauchtwagen³ so leicht. Denn mit der Audi Umweltprämie² erhalten Sie vom 18.10.2018 bis auf weiteres bei Verschrottung Ihres alten Diesel-Fahrzeuges der Schadstoffklassen Euro-1 bis Euro-4 – unabhängig vom Hersteller Ihres Fahrzeuges - und Kauf jungen gebrauchten³ Audi attraktive Umweltprämien² von bis zu 7.500,- € (brutto). Ihr altes Dieselfahrzeug muss für den Erhalt der Prämie lediglich vor oder im September 2018 zugelassen worden sein und innerhalb von vier Wochen nach Auslieferung Ihres kürzlich erworbenen Audi nachweislich (Verschrottungsnachweis nach §15 der Fahrzeugzulassungsverordnung) bei einem zertifizierten Fahrzeugverwerter verschrottet werden.

Modelle Gebrauchtwagen (Prämie in brutto)
A1 2.250 €**
Q2, Q3 3.000 €
A3, TT 3.750 €
A4, A5, Q5 6.375 €
A6, A7 6.750 €
A8, Q7, Q8 7.500 €


**Die Umweltprämie im Bereich Gebrauchtwagen ist für alle Modelle der A1 Baureihe gültig.


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Die Audi Wechselprämie gilt deutschlandweit bis 30.06.2019 für private und gewerbliche Einzelkunden bei Inzahlungnahme eines Diesel- Altfahrzeugs mit der Abgas-Norm EURO 4 oder EURO 5, das vor oder im Monat Dezember 2018 auf die Berechtigte / den Berechtigten zugelassen wurde, und gleichzeitigem Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi jungen Gebrauchtwagens (außer R8) mindestens mit Abgas-Norm EURO 6. Die konkrete Höhe der Audi Wechselprämie ist abhängig vom erworbenen Modell.

Die Audi Umweltprämie gilt ab dem 18.10.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi eines jungen Gebrauchtwagens und bei gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein und die Zulassung muss vor oder im Monat September 2018 erfolgt sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens einen Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden. Die konkrete Höhe der Audi Umweltprämie ist abhängig vom erworbenen Modell.

 Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EUROMOBIL vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.


*** Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes.
Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.